Heute ist der 20.05.2012 - Sie sind hier: Bewerbungstipps
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In Ihrem Fall haben wir, die "Aveba - private Arbeitsvermittlung" mit dem Arbeitgeber bereits persönlich oder telefonisch gesprochen und Sie als neuen Arbeitnehmer vorgestellt. Ausserdem haben wir einen Vorstellungstermin vereinbart bzw. Ihnen mitgeteilt, ob Sie sich persönlich mit Ihren Bewerbungsunterlagen oder nur schriftlich vorstellen müssen. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen, denn sonst können Sie sich den Aufwand von vornherein sparen. Die Unterlagen müssen auf jeden Fall auf dem letzten Stand und komplett sein! 1) Anschreiben 2) Lebenslauf 2) Foto 4) Zeugnisse und Nachweise über erwähnte Qualifikationen Verwenden Sie in Ihrer Bewerbung eine gut lesbare und seriöse Schriftart (wie z.B. Times Roman, Arial). Weiterhin sollten Sie nur eine Schriftart verwenden. Für Hervorhebungen etc. den Kursiv- und Fettdruck verwenden. Sparen Sie nicht bei der Qualität des Papiers. Verwenden Sie für Ihre Bewerbung am besten nur feines, weißes Papier (mindestens 80 g/m²). Ihre Bewerbungsunterlagen sollten möglichst mit einem Laserdrucker ausgedruckt werden. Jedoch keinenesfalls mit einem billigen Nadeldrucker. Bei Kopien (z.B. Zeugnisse) muss beste Qualität gewährleistet sein. Verwenden Sie ausser für die beigelegten Zeugnisse und Nachweise nur Originale. Auf keinen Fall z.B. den Lebenslauf kopieren. Der Anschein eines Massenproduktes sollte vermieden werden! Um Ihre Bewerbungsunterlagen zu ordnen, verwenden Sie am besten dezente Bewerbungshefter wie z.B. Duraclip. Diese vermeiden eine unschöne Lochung. Verwenden Sie keine Klarsichthüllen, denn diese lassen keine Notizen zu und sind daher für einen Personalverantwortlichen unpraktisch. Außerdem bauschen sie Ihre Bewerbungsmappe damit auf. Ihre Bewerbungsmappe darf auf keinen Fall zu einem Wälzer werden. Verwenden Sie Ihre Unterlagen nur einmal! Ein geschultes Personal erkennt sofort an den kleinsten Flecken und Knicken, dass diese Unterlagen bereits zuvor abgelehnt wurden. Verschicken Sie Ihre Bewerbung ganz normal, d.h. nicht als Express oder Einschreiben (dies wirkt zu drängend). Unbedingt ausreichend und mit Sondermarken frankieren. Geraten Sie keinesfalls in Versuchung, Ihre Bewerbungsunterlagen zu falten, um Porto zu sparen. Achten Sie auf eine korrekte Gestaltung des Umschlags, und gehen Sie keine Experimente bei Adresse, Absender und Briefmarkenposition ein. Bei einer Bewerbung per eMail sollten Arbeitnehmer ebenso auf die Form achten wie bei klassischen Anschreiben. Darauf weist auch die Online-Ausgabe der Zeitschrift "computer easy" hin. Viele Bewerbungen per eMail oder Online-Formular scheitern an Formfehlern. Wer sich nur wenig Mühe mit der Rechtschreibung macht oder nur allgemeine Anschreiben formuliert, hat von vornherein schlechte Karten. Auch auf Fettschrift, Kapitelchen oder gar verschiedene Schrifttypen sollte verzichtet werden. Die Dateianhänge sollten auf jeder Computerplattform lesbar sein. Es ist daher ratsam, das universelle RTF-Format(Rich-Text-Format) zu verwenden. Wer seine Bewerbung dennoch als Word-Datei verschickt, sollte beim Speichern eine möglichst niedrige Word-Version wählen(anschließend unbedingt die Datei erneut laden und prüfen ob die Formatierung erhalten geblieben ist!). Für Bewerbungsfotos ist das Platz sparende JPG-Format optimal. Hierbei beim Speichern mindestens eine mittlere Qualitätsstufe verwenden, auf keinen Fall jedoch über 90. Ebenfalls sollten Sie auf eine angemessene Bildgröße achten. Ihre Bewerbung sollte folgende Bestandteile enthalten:
Generell gilt: je wichtiger die Unterlage, desto weiter vorne abheften! Ein optimales Anschreiben sollte nicht länger als eine Seite sein! Fehlerfreie Adresse Beispiel:
Aussagekräftiger Betreff: Beispiel: Ort und Datum:
Die Anrede: Beispiel: Hauptteil: Halten Sie den Hauptteil kurz und präzise (4 - max. 8 Sätze)! Eröffnung und Ausstieg: Beispiele für eine gute Eröffnung: Beispiele für einen guten "Abgang" Grußformel und Unterschrift: Der Lebenslauf ist noch immer eines der wichtigsten Dokumente und dient zur Überprüfung, ob Sie aufgrund Ihrer dargestellten beruflichen Entwicklung (Kompetenz und Persönlichkeit) für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind. Meist ist er der Ausschlag für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Wenn er wirklich überzeugen soll, sollten Sie ihn individuell und aktuell auf den angestrebten Arbeitsplatz ausrichten. Form: Heute bevorzugt man tabellarisch gestaltete Lebensläufe. Der Lebenslauf kann ruhig länger sein als eine Seite. Personalverantwortliche prüfen den Lebenslauf vor allem auf zwei Aspekte: Zeitfolge- und Positionsanalyse Zeitfolgeanalyse: Weiterhin wird beurteilt, wieviele unterschiedliche Arbeitsstellen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes besetzt haben. Viele Arbeitsplätze innerhalb kurzer Zeit lassen auf geringes Durchhaltevermögen oder Schwierigkeiten schließen. (Bis zu einem Alter von 27 sollten Sie erst alle zwei Jahre den Arbeitsplatz wechseln, bis zu einem Alter von 35 erst nach mind. drei Jahren, danach (bis 40) nach vier Jahren, und wenn Sie älter sind als Mitte 40, sollten Sie mind. fünf Jahre an einem Arbeitsplatz bleiben. Wer jedoch erst nach zehn oder fünfzehn Jahren wechselt, zeigt Ängstlichkeit und geringe Flexibilität.) Zeitangaben: Sie sollten möglichst genaue Angaben machen, d.h. zur Jahreszahl (2001) auch den Monat hinzufügen (7/01). Positionsanalyse: Das Foto: Ob Sie sich dabei für ein Farb- oder Schwarz-Weiß-Foto entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Es sollte aber auf jeden Fall sympathisch und passend sein. Position: z.B. auf dem Lebenslauf oben rechts Sie sollten das Foto gut festkleben (nicht klammern oder heften) und zur Sicherheit auf der Rückseite mit Ihrem Namen versehen. Checkliste für Lebenslauf: Hier sind die ersten Minuten die entscheidenden und es entsteht Sympathie oder - das Gegenteil! Und Sympathie ist - wie wir wissen - die Grundlage jedes erfolgreichen Gesprächs und trägt entscheidend zur Zielerreichung bei. Desto sympathischer das Ambiente von Anfang an ist, desto eher werden Sie als der "Richtige Mann/richtige Frau" für die Aufgabe wahrgenommen, eingeschätzt und akzeptiert. Tasten Sie sich in den ersten Minuten des Gesprächs langsam und zielsicher vor und erfassen Sie die Situation und auch Ihre Gesprächspartner in Ihrer individuellen Persönlichkeit. Dass Sie zu den Gewinnern gehören, können Sie im weiteren Gesprächsverlauf Zug um Zug zeigen. Körpersprache: Outfit:In der Position höhergestellter Personen sollten Sie bei der Kleidung auf ein etwas besseres Outfit achten und ein Quäntchen mehr bieten als rangniedrigere Mitarbeiter. Knöpfen Sie im Stehen Ihr Jacket zu. Vermeiden Sie unechte Accessoires - dies gilt als "Möchtegern". Behalten Sie Ihr Jacket auf jeden Fall an, auch wenn es noch so heiß hergeht. Achten Sie peinlich genau auf wirklich saubere Kleidung. Flecken oder Knitterfalten machen einen furchtbar schlechten Eindruck. Ein Blick in den Spiegel, wie Ihr Jacket von hinten aussieht, wird empfohlen Richten Sie das Thema an den Gesprächspartner aus: Vermeiden Sie es den Fachvorgesetzten mit langen Ausführungen zu langweilen. Er interessiert sich hauptsächlich dafür ob Sie Ihren Job beherrschen, den Anforderungen gewachsen sind, ob Sie die zu erwartenden Aufgaben auch lösen können und ob Sie der Kandidat sind mit dem er auch als Mensch zusammenarbeiten kann. "Warum suchen Sie überhaupt einen neuen Job?" Darf ich bei der Jobsuche auch "schwindeln"? Gute Jobs sind am Arbeitsmarkt nach wie vor hart umkämpft. Um den begehrten Job mit einem guten Gehalt zu bekommen, nehmen es manche Arbeitnehmer mit der Wahrheit nicht ganz so genau, so werden z.B. Lebensläufe geschönt, Fähigkeiten aufgebauscht, der bisherige Verdienst aufgestockt oder auch Defizite ganz einfach verschwiegen. Ein bisschen "schönen" um der Karriere willen gilt bei vielen Bewerbern inzwischen als Kavaliersdelikt. Firmenchefs und Arbeitsrichter an deutschen Arbeitsgerichten sehen das allerdings anders und gehen mit den "Schwindlern" hart zur Sache. Die gültige Rechtsprechung verlangt vom stellensuchenden Bewerber absolute Ehrlichkeit. Arbeitgeber müssen sich auf die Aussagen des Stellensuchenden verlassen können und sich auf dieser Grundlage ein zureffendes Bild machen können. Wohlgemerkt: Das bedeutet keinesfalls, dass sich Stellensuchende bei der schriftlichen Bewerbung bzw. beim Vorstellungsgespräch damit beschäftigten sollten, Ihre Schwächen voranzustellen. Im Gegenteil: Die erfolgreiche Bewerbung verlangt, dass Sie sich von Anfang an ins rechte Licht rücken. Das aber hat seine Grenzen. Merken Sie, dass Sie die geforderte Qualifikation eigentlich gar nicht erfüllen können, müssen Sie dies beim Einstellungsgespräch auch sagen. Wer wider besseres Wissen "täuscht" riskiert seinen Rauswurf. Ein Beispiel: Sie geben vor, ein bestimmtes Softwareprogramm zu beherrschen, oder bereits als Führungskraft Erfahrungen mitzubringen. Ehrliche Antworten sind ebenfalls auch notwendig, wenn Kuren oder Operationen bevorstehen und wenn jemand schwerbehindert ist, selbst wenn das keinen direkten Einfluss auf die Tätigkeit hat. Lügen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages kann zur Zeitbombe werden: Ein Arbeitgeber ist in keiner Form gesetzlich gezwungen, einen erschlichenen Arbeitsvertrag auch dauerhaft zu erfüllen. Fliegt ein Schwindel auf, steht man schnell auf der Straße. Firmenchefs können den so geschlossenen Arbeitsvertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten, fristlos kündigen oder einen sofortigen Aufhebungsvertrag anbieten. Kann der Arbeitgeber die Stelle nicht mehr rechtzeitig mit einem anderen Stelleninhaber besetzen und muss neu ausschreiben/inserieren, muss der so "gefeuerte" auch noch die Kosten dafür übernehmen. Wer sein bisheriges Gehalt ein bisschen hochschwindelt, kann gegebenfalls auf Milde hoffen, jedoch nur dann, wenn das bisherige Gehalt für die angestrebte Stellung nicht relevant ist. Der Neugier der Vorgesetzten/des neuen Arbeitgebers sind aber auch Grenzen gesetzt: Fragen nach der Schwangerschaft sind z.B. tabu. Verboten sind Nachforschungen des zukünftigen Arbeitgebers, die die Arbeit als solche nicht betreffen und aus diesem Grunde zur Intimsphäre des Jobsuchenden gehören. Zu den verbotenen Fragen des Arbeitgebers gehören fernerhin: Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, Fragen nach Krankheiten des Bewerbers, die dessen Arbeitseinsatz nicht beeinträchtigen. Eine HIV- Infektion darf verschwiegen werden (außer in Berufen mit besonderer Infektionsgefahr). Die Frage nach einer ausgebrochenen Aids-Erkrankung muss hingegen beantwortet werden, auch Fragen nach einer bestehenden Vorstrafe bedürfen der ehrlichen Antwort! Die Frage nach dem Einkommen: "Wann könnten Sie bei uns anfangen?" Nennen Sie klar Ihren möglichen Eintrittstermin. Wer schnell anfangen kann, ist meist ein schlechter Bewerber, den sonst niemand haben will. Glauben Sie nicht, wer schnell anfangen kann, ist im Vorteil. Gute Unternehmen planen Ihre Personalpolitik/Personaleinstellungen mittelfristig und sind immer bereit, auf einen guten Kandidaten zu warten und dessen Kündigungsfristen zu respektieren. Verabschiedung: Legen Sie den Tag Ihrer Entscheidung fest und stellen Sie fest: "Ich rufe Sie in der kommenden Woche am Mittwoch bis 12.00 Uhr an, um Ihnen meine grundsätzliche Entscheidung mitzuteilen." Das ist eine klare und präzise Festlegung, die Irrtümer ausräumt und das nächste Ziel präzise festlegt. wir wünschen Ihnen viel Erfolg! |
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