Heute ist der 10.03.2010 - Sie sind hier: AGB und Impressum

allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand des Vertrages

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten Arbeitsvermittlung im folgenden „Aveba“ genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden „AG“ genannt.

1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen Aveba und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der Aveba schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von Aveba bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitssuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. Die Vertragsvereinbarung entsteht mit Absenden des Auftragsformulars „Jobsuchende/r“ gemäß Website bzw. durch Zusenden der persönlichen Daten gemäß Auftragsformular per Post, E-Mail, Fax oder persönliches Vorstellen in den Geschäftsräumen von Aveba.

2. Vertragsabschluß
Der AG erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Aveba gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Aveba ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben.

Die Aveba ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.

3. Vergütung
Aveba erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch SGB III Arbeitsförderung § 421g.

4. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des AG beginnt sofort Aveba für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch ( III) Arbeitsförderung (SGB III ) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

5. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes des AG. Die Dienstleistung von Aveba verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei Aveba hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.

6. Kündigung
Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, 14 Tage vor Monatsende schriftlich zum letzten des Monats gegenseitig zu kündigen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnises kann der AG die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen sowie die Löschung seiner persönlichen Daten in der Datenbank von Aveba.

7. Haftung von Aveba.
Aveba übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der Aveba in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann Aveba weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

8. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Impressum

Aveba - private Arbeitsvermittlung

T.Freudenberg

Seidnitz Center
Enderstrasse 59
01277 Dresden

Telefon: 0351 - 250 76 38
Fax: 0351 259 65 01

eMail: dresden@aveba.de
Internet: www.aveba.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: T. Freudenberg

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